Kandidierende, welche die Höhere Fachprüfung für Beratungspersonen absolvieren wollen, müssen folgende, in der Prüfungsordnung festgelegten und in der Wegleitung zur Prüfungsordnung ausgeführten Zulassungsbedingungen erfüllen.

 

Auszug aus der Prüfungsordnung Ziff. 3.3

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

 

a) über den eidg. Fachausweis „Betrieblicher Mentor/ betriebliche Mentorin" verfügt
oder
über einen Abschluss der Tertiärstufe verfügt und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung hat und als Supervisandin resp. Supervisand 30 Stunden Supervision oder als Coachee 30 Stunden Coaching nachweist;

 

b) als Kandidatin resp. Kandidat der Fachrichtung Supervisorin-Coach/Supervisor-Coach mindestens 15 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 80 Stunden durchgeführt hat; oder als Kandidatin resp. Kandidat der Fachrichtung Organisationsberaterin/ Organisationsberater mindestens 3 Beratungsprozesse mit insgesamt mindestens 80 Stunden durchgeführt hat;

 

c) während mindestens 2 Jahren an mindestens 8 Sitzungen mit insgesamt mindestens 20 Stunden einer Intervisionsgruppe teilgenommen hat;

 

d) während mindestens 1 Jahr von einer Lehrsupervisorin oder einem Lehrsupervisor in der angestrebten Fachrichtung in mindestens 10 Sitzungen mit insgesamt mindestens 15 Stunden begleitet worden ist;

 

Die Prüfungskommission kann Kandidatinnen und Kandidaten mit Abschluss der Sekundarstufe 2 oder gleichwertig zur Prüfung zulassen, wenn diese die Bedingungen gemäss Ziff. 3.31b - d der Prüfungsordnung erfüllen und mind. 8 Jahre Berufserfahrung nachweisen.

 

Details und Umsetzungsbestimmungen wie z.B. die Information zur Anerkennung einer bereits bestehenden Diplomarbeit finden Sie in der Wegleitung.